Beitragsordnung

Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

Gegenstand

Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Es wird dabei zwischen stimmberechtigten Mitgliedern und Fördermitgliedern (ohne Stimmrecht) unterschieden. Es wird auch auf Antrag kein reduzierter Beitrag gewährt. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

Beitragshöhe

Die Höhe des Mitgliederbeitrags ist

  • für stimmberechtigte Mitglieder auf 16,00 € pro Kalenderjahr und
  • für Fördermitglieder auf 256,00 € pro Kalenderjahr

festgesetzt. Über die festgesetzte Summe hinausgehende Zahlungen werden als Spende verstanden.

Anteiliger Beitrag für Neumitglieder

Für eintretende Mitglieder (ausgenommen Gründungsmitglieder und Fördermitglieder) wird der Beitrag für das Kalenderjahr des Beitritts um die bereits verstrichenen Quartale reduziert und ist spätestens 8 Wochen nach Beitritt zu entrichten, falls kein Lastschriftmandat erteilt wurde. Maßgeblich dafür ist das Datum der Aufnahmebestätigung. Somit zahlen Neumitglieder mit dem Aufnahmedatum

  • zwischen 1. Januar und 31. März den gesamten Jahresbeitrag
  • zwischen 1. April und 30. Juni ¾ des Jahresbeitrags
  • zwischen 1. Juli und 30. September ½ des Jahresbeitrags
  • zwischen 1. Oktober und 31. Dezember ¼ des Jahresbeitrags

in den Folgejahren jedoch stets den vollen Jahresbeitrag.

Zahlungsweise

Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum 1. März (nachfolgend Fälligkeitstag) für das laufende Kalenderjahr fällig und per Lastschrift eingezogen. Die Einwilligung zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist vom eintretenden Mitglied beim Eintritt in den Verein zu erteilen. Mitglieder, die dieses Lastschriftverfahren ablehnen und dies gegenüber dem Vorstand bekunden, sind verpflichtet, den Jahresbetrag bis zum Fälligkeitstag auf das Bankkonto des Vereins zu überweisen oder vor dem Fälligkeitstag dem*r Schatzmeister*in bar in Euro gegen einen Zahlungsnachweis zu übergeben.

Gültigkeit

Die Beitragsordnung wird mit dem Beschluss einer Mitgliederversammlung sofort gültig und ist für neue Mitglieder und Mitglieder, die noch nicht gezahlt haben sofort anzuwenden. Für alle Mitglieder die im aktuellen Kalenderjahr bereits gezahlt haben, ist diese erst im nächsten Kalenderjahr anzuwenden.